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SCHALLDÄMPFER
Marke: Stille im Wald, Hausken, A-Tec, Ase Utra, und viele mehr Kaliber: für jedes Kaliber lagernd bzw. vorbestellbar
Beschreibung: Wir helfen dir gern den Schalldämpfer genau für deine Ansprüche und Bedürfnisse zu finden. Du kannst dich schon jederzeit bei uns erkundigen, einiges ist schon lagernd- vieles ist vorbestellt. Wir freuen uns auf deine Besuch!
Preis: laufende Aktionen auf alle Marken
Marke: Marke egal
Merkmale:
Preis: auf Anfrage
Gerne übernehmen wir für dich das nachträgliche Anbringen von Mündungsgewinden + den dazu nötigen neuen amtlichen Beschuss. Abhängig von Laufkontur, mit oder ohne offener Visierung, Läufkürzung etc.-
Wir stellen dir gerne ein individuelles Angebot zusammen.
Preis: auf Anfrage
Marke: Aimsport
Kaliber: .22
Merkmale:
Marke: Blaser
Kaliber: .308 Win.
Merkmale:
Preis: ab 6.871,00 Euro
Marke: Blaser
Kaliber: verfügbar in .308 Win., 8×57 IS, 9,3×62, .30-06., .300 Win. Mag., .300 Blaser Mag. und 8,5 x 55 Blaser (in verschiedenen Lauflängen)
Beschreibung: Wie R8 Ultimate Silence, jedoch mit Carbonschaft.
Preis: ab 8.637,00 Euro
Marke: Blaser
Kaliber: verfügbar in .308 Win., 8×57 IS, 9,3×62, .30-06., .300 Win. Mag., .300 Blaser Mag. und 8,5 x 55 Blaser (in verschiedenen Lauflängen)
Merkmale:
Preis: ab 5.870,00 Euro
Marke: Blaser
Kaliber: .308 Win.
Merkmale:
Preis: ab 8.582,00 Euro
Marke: Blaser
Kaliber: .308 Win.
Merkmale:
Preis: ab 6.870,00 Euro
Marke: A-Tec Blaser
Kaliber: für .243-.30.9,3mm verfügbar
Merkmale:
Marke: Hausken
Kaliber: .30
Merkmale:
Marke: Hausken
Kaliber: für .243-.375 verfügbar
Merkmale:
Marke: Hausken
Kaliber: .30
Merkmale:
Marke: Hausken
Kaliber: .30
Merkmale:
Marke: Hausken
Kaliber: .17-.22
Merkmale:
Marke: Hausken
Kaliber: für JD 184- WD 60
Merkmale:
Preis: ab € 24,00
Marke: Niggeloh
Kaliber: –
Merkmale:
Preis: ab € 34,90
Marke: Steyr Mannlicher
Kaliber: .30
Merkmale:
Marke: Stille im Wald
Merkmale:
Preis: ab € 558,00
Marke: Stille im Wald
Merkmale:
Preis: ab € 558,00
Tipps:
-Das Mündungsgewinde sollte stets mit einem dünnen Film aus hitzebeständigen Öl oder Schmiermittel gepflegt werden. Ohne diesen Schmierfilm kann es passieren, dass sich der Schalldämpfer auf der Waffe „festbackt“ und nicht ohne erhebliche Beschädigungen gelöst werden kann.
– Den Schalldämpfer nach jedem Einsatz für eine Weile auf eine Heizung oder ähnliche Wärmequelle stellen. Den entsprechenden Kamineffekt begünstigt eine schnelle Trocknung.
– Die Reinigung kann selber oder vom Büchsenmacher durchgeführt werden. Zur Reinigung muss der Schalldämpfer demontiert werden. Hierzu das Zerlegewerkzeug verwenden ( wir geben dir beim Kauf die richtigen Tipps zum zerlegen). Die Demontage wird erleichtert, wenn das Innere des Schalldämpfers zuvor mit einem Kriechöl eingesprüht wird. Sowohl der Tubus als auch das Blenderohr können nun mit heißem Wasser und einem milden Reinigungsmittel gewaschen werden. Vor dem Zusammenbau muss der Schalldämpfer gut getrocknet werden. Vor der Montage müssen das Gewinde am Blenderohr und die Dichtungen mit einem hitzebeständigen Fett geschmiert werden.
WICHTIG: ein Schalldämpfer ist kein Produkt für die Ewigkeit.
Oö. Jagdgesetz
§ 62
Verbote sachlicher Art
Es sind verboten:
1.der Schrot- und Postenschuß und der Schuß mit gehacktem Blei, auch als Fangschuß auf Schalenwild und Murmel;
2. der Kugelschuß auf Schalenwild mit Randfeuerpatronen oder mit Patronen, bei denen die Auftreffenergie auf 100 Meter Entfernung weniger als 2.000 Joule, bei Rehwild weniger als 1.000 Joule beträgt;
3. das Verwenden von Schußwaffen und von Munition, die nicht für die Jagd auf jagdbare Tiere bestimmt und hiefür nicht üblich sind; hiezu gehören insbesondere Waffen, die für Dauerfeuer bei einmaligem Abzug eingerichtet sind, halbautomatische Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, Waffen mit Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler, Luftdruckwaffen, Waffen mit Schalldämpfern, abschraubbare Stutzen, Faustfeuerwaffen, ausgenommen zur Abgabe des Fangschusses, Militärwaffen und Gewehre, deren ursprüngliche Form so verändert wurde, daß sie als Gewehre unkenntlich sind, sowie Armbrust und Pfeil und Bogen; Waffen mit Schalldämpfern dürfen zur Jagdausübung verwendet werden, sofern eine Ausnahmebewilligung gemäß § 17 Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2016, erteilt wurde;